ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Werbemittel
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeine Geschäftsbedingung gilt für die Erstellung und den Verkauf sämtlicher Werbemittel, wie Prospekte, Beilagen, Werbepfleger, Handbücher, Abverkaufshilfen, Displays, etc. durch Präsentstudio SOENNECKEN e.K.
Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, welche Bestandteil aller mit dem Kunden geschlossener Verträge sind und auch für alle zukünftigen Lieferungen,
Leistungen oder Angebote an den Kunden gelten, ohne dass sie nochmals gesondert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden oder Dritter sind, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, für Präsentstudio SOENNECKEN e.K. unverbindlich, auch wenn Präsentstudio SOENNECKEN e.K. ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsschluss
2.1
Angebote von Präsentstudio SOENNECKEN e.K. sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2
Sollte der Kunde Waren und Dienstleistungen über den Webberater bei Präsentstudio SOENNECKEN e.K. bestellen, so stellen sämtliche Produkt-/ und Leistungsbeschreibungen keine verbindlichen Angebote dar, sondern sind freibleibend. Der Kunde kann ein Angebot über das Formular anfordern. Wir werden anschließend ein Angebot entsprechend den Anforderungen des Kunden erstellen und per E-Mail oder Post an den Kunden übermitteln. Erst wenn der Kunde unser Angebot unterschreibt und an uns per E-Mail, Fax oder Brief zurücksendet, ist ein Vertrag zu Stande gekommen.
3. Preise
3.1
Es gelten die in dem Angebot genannten Preise. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise in Euro ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und anderer Abgaben.
3.2
Vorarbeiten wie Reinzeichnungen, Dias, Klischees, Prägestempel, Proben, Entwürfe, Skizzen, etc. werden zusätzlich berechnet, auch wenn kein Auftrag erteilt wird.
3.3
Überschreitet die Abwicklung eines Auftrages den Zeitraum von zwei Monaten, so ist Präsentstudio SOENNECKEN e.K. berechtigt, die in der Auftragsbestätigung genannten Preise insoweit anzupassen, als sich die der Kalkulation zugrundeliegenden Kosten (Löhne und Gehälter, Material, allgemeine Geschäftskosten) erhöht haben. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls seit Vertragsschluss eine Preissteigerung von mehr als 10 % pro Jahr zu verzeichnen ist.
3.4
Stellen sich nach der Auftragsvergabe notwendige Mehrarbeiten heraus, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren, so kann Präsentstudio SOENNECKEN e.K. diese zusätzlich berechnen. Übersteigt der Aufpreis 10% des Gesamtpreises, so ist der Kunden zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, er ist vorher von Präsentstudio SOENNECKEN e.K. auf die außerplanmäßige Preiserhöhung hingewiesen worden und hat ihr nicht schriftlich widersprochen.
3.5
Von Präsentstudio SOENNECKEN e.K. nicht verschuldete oder andere, in Abweichung von der ersten Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere vom Kunden veranlasste Korrekturen, werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Der Kunde haftet auch für einen infolgedessen eintretenden Produktionsmittelstillstand einschließlich Maschinenstillstand.
4. Zahlungsbedingungen
4.1
Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist vorbehaltlich anderer Regelungen sofort ohne Abzug zu leisten. Ein Skontoabzug wird nur nach vorheriger Vereinbarung gewährt. Die Zahlung von Versand- (Fracht, Zoll, Porto) und Verpackungskosten ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
4.2
Bei größeren Aufträgen können gemäß der geleisteten Arbeit entsprechende Zwischenrechnungen aufgestellt oder Teilzahlungen gefordert werden.
4.3
Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugs- bzw. Stundungszinsen in der Präsentstudio SOENNECKEN e.K. von den Banken für Kreditzinsen in Rechnung gestellten Höhe zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
5. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
5.1
Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Bezahlung der offenen Forderungen durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z. B. wenn beim Kunden das Insolvenzverfahren oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt worden ist), so kann Präsentstudio SOENNECKEN e.K. Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen.
Diese Rechte stehen Präsentstudio SOENNECKEN e.K. auch zu, wenn der Kunden sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
5.2
Präsentstudio SOENNECKEN e.K. steht an den vom Kunden angelieferten Vorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien, Daten und sonstigen Gegenständen ein kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht nach § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung unserer fälligen Forderung aus der Geschäftsverbindung zu.
5.3
Präsentstudio SOENNECKEN e.K. ist berechtigt, gegen Forderungen des Kunden mit sämtlichen fälligen Forderungen aufzurechnen.
5.4
Der Kunde darf nur mit Gegenansprüchen aufrechnen oder Zahlungen wegen solcher Gegenansprüche zurückbehalten, soweit die Gegenansprüche von Präsentstudio SOENNECKEN e.K. unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann ausüben, wenn es aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammt.
5.5
Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind ohne schriftliche Zustimmung von uns nicht übertragbar.
6. Lieferzeit, Lieferung
6.1
Lieferungen erfolgen ab Werk. Von Präsentstudio SOENNECKEN e.K. genannte Liefertermine sind regelmäßig Zielvorgaben und keine Fixtermine, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
6.2
Für die Dauer der Prüfung der Proofs, Plots, Fertigmuster, Andrucke usw. durch den Kunden ist die vereinbarte Lieferfrist jeweils unterbrochen.
6.3
Verlangt der Kunde nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit der Bestätigung der Änderungen.
6.4
Präsentstudio SOENNECKEN e.K. ist zu Teillieferungen (Vorablieferungen) berechtigt, soweit die Teillieferung für den Kunden verwendbar ist, die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein wesentlicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Kunden erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
7. Lieferverzug, Lieferunmöglichkeit
Präsentstudio SOENNECKEN e.K. haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbarer Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen) auf Seiten von Präsentstudio SOENNECKEN e.K. oder ihrer Vorlieferanten. Wird durch solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschwert oder unmöglich und dauert die Behinderung länger als vier Wochen an, ist Präsentstudio SOENNECKEN e.K. zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
8. Gefahrtragung, Versand
8.1
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Anstalt übergeben worden ist. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die Präsentstudio SOENNECKEN e.K. nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
8.2
Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen.
8.3
Die Lieferung wird nur auf Wunsch und Kosten des Kunden transportversichert.
9. Abnahmeverzug
Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung weiterhin die Abnahme verweigert oder vorher ernsthaft und endgültig erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann Präsentstudio SOENNECKEN e.K. vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
10. Beanstandungen
10.1
Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- oder Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Seine Pflicht zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung.
10.2
Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu erheben, anderenfalls gelten sie als genehmigt. Präsentstudio SOENNECKEN e.K. muss die Möglichkeit zur Überprüfung erhalten. Versteckte Mängel sind innerhalb von einer Woche nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung der Ware ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zu rügen.
10.3
Mängel eines Teils der gelieferten Waren berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
10.4
Präsentstudio SOENNECKEN e.K. hat zunächst das Recht zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung. Misslingt die Nachbesserung (Ersatzlieferung) oder wird sie nicht in angemessener Frist erbracht oder wird sie verweigert, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung und Schadenshaftung, insbesondere für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass Präsentstudio SOENNECKEN e.K. oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder Eigenschaften ausdrücklich zugesichert haben.
10.5
Bei farbigen Reproduktionen in einem Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken, Proofs und Auflagendruck. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
10.6
Für erhebliche Abweichungen von Normen und in der Beschaffenheit des von Präsentstudio SOENNECKEN e.K. beschafften Papiers, Kartons etc. und sonstigen Materials haftet Präsentstudio SOENNECKEN e.K. nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen die Papier- und Pappenlieferanten sowie sonstigen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist Präsentstudio SOENNECKEN e.K. von ihrer Haftung befreit, wenn Präsentstudio SOENNECKEN e.K. ihre Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Kunden abtritt.
10.7
Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben und Lacke sowie für die Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haftet Präsentstudio SOENNECKEN e.K. nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung objektiv erkennbar waren. Für materialbedingte Abweichungen haftet Präsentstudio SOENNECKEN e.K. jedoch nicht, wenn der Kunden Präsentstudio SOENNECKEN e.K. diese Materialien zur Verwendung bestimmt hat.
10.8
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Der Prozentsatz erhöht sich bei besonders schwierigen Drucken sowie bei Auflagen bis zu 10 000 Exemplaren auf 15%.
10.9
Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens Präsentstudio SOENNECKEN e.K. Bei den Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Präsentstudio SOENNECKEN e.K. ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
10.10
Für vom Kunden zur Verfügung gestellte Druckvorlagen, Veredelungsvorlagen und Ähnliches trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung.
11. Prüfung
Präsentstudio SOENNECKEN e.K. schuldet keine inhaltliche oder rechtliche Überprüfung von Werbemitteln. Insbesondere ist keine wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche, urheberrechtliche, patentrechtliche, etc. Prüfung geschuldet. Der Kunde hat daher in eigener Verantwortung die inhaltliche und rechtliche Prüfung vorzunehmen. Etwaige von Präsentstudio SOENNECKEN e.K. erstellte Vorlagen wird der Kunde in eigener Verantwortung inhaltlich und rechtlich prüfen.
Sollte Präsentstudio SOENNECKEN e.K. von Dritten wegen eines vom Kunden beauftragten Werbemittels in Anspruch genommen werden, so stellt der Kunde Präsentstudio SOENNECKEN e.K. von sämtlichen Ansprüchen frei.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Präsentstudio SOENNECKEN e.K. bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen von Präsentstudio SOENNECKEN e.K. aus der Geschäftsverbindung. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für Saldoforderung von Präsentstudio SOENNECKEN e.K.
12.2
Die Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung der von Präsentstudio SOENNECKEN e.K. gelieferten Waren, aus dem Abdruck von Anzeigen und aus dem Vertrieb von Beilagen in den gelieferten Waren werden bereits jetzt zur Sicherung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung an Präsentstudio SOENNECKEN e.K. abgetreten. Nimmt der Kunde Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, aus dem Abdruck von Anzeigen und aus dem Vertrieb von Beilagen in ein mit einem Dritten, insbesondere mit einem Kunden, bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt der jeweilige abgetretene Saldo bis zur Höhe der Präsentstudio SOENNECKEN e.K.-Forderungen als abgetreten.
12.3
An allen vom Kunden übergebenen Rohmaterialien jeglicher Art wird mit der Übergabe zur Sicherung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus Warenlieferungen ein Pfandrecht bestellt. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist Präsentstudio SOENNECKEN e.K. auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
12.4
Übersteigt der Wert der Sicherheiten der Präsentstudio SOENNECKEN e.K.-Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung um mehr als 20%, so ist Präsentstudio SOENNECKEN e.K. auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl von Präsentstudio SOENNECKEN e.K. verpflichtet.
13. Haftung
13.1
Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
13.2
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlich oder grob-fahrlässig verursachten Schäden, bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch Erfüllungsgehilfen von Präsentstudio SOENNECKEN e.K., im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
13.3
Soweit Präsentstudio SOENNECKEN e.K. gemäß 13.2 dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auf die Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag begrenzt, mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
13.4
Für Schäden beim Transport ist die Haftung auf den von dem beauftragten Spediteur geleisteten Ersatz beschränkt.
13.5
Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung und Schadensersatz verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer 13.2 genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der Lieferung oder Bereitstellung zur Abholung der Ware.
14 Urheberrecht
14.1
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Kunde allein verantwortlich. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Kunde hat Präsentstudio SOENNECKEN e.K. von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
14.2
Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichen Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Daten, Filmen und dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, bei uns.
15. Korrekturen, Korrekturabzüge
15.1
Korrekturabzüge, Plots, Proofs und Andrucke sind vom Kunden auf Satz- und sonstige Fehler auch inhaltlich zu überprüfen und Präsentstudio SOENNECKEN e.K. druckreif erklärt zurückzugeben. Präsentstudio SOENNECKEN e.K. haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler.
15.2
Für Verzögerungen infolge verspäteter Rücksendung haftet Präsentstudio SOENNECKEN e.K. nicht.
15.3
Bei kleineren Druckaufträgen sowie bei gelieferten Druckvorlagen ist Präsentstudio SOENNECKEN e.K. nicht verpflichtet, dem Kunden einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf Vorsatz und grobes Verschulden.
15.4
Für die Rechtschreibung ist der Duden, letzte Ausgabe, maßgebend.
16. Archivierung
Präsentstudio SOENNECKEN e.K. geht davon aus, dass Präsentstudio SOENNECKEN e.K. für die Produktion eine Kopie von Daten erhält und der Kunde die Originale oder diese Daten selbstverantwortlich speichert. Für den Kunden angefertigte oder von diesem zur Verfügung gestellte Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von Präsentstudio SOENNECKEN e.K. nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes an den Kunden oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden sämtliche Daten einschließlich aller erhaltenen Datenträger im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und auf Aufforderung vom Kunden gelöscht bzw. vernichtet. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Kunden selbst zu besorgen.
17. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Druckarbeiten können ordentlich nur mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt daneben unberührt.
18. Schlussbestimmungen
18.1
Erfüllungsort ist Hagen. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit auch der Kunde Vollkaufmann ist, ebenfalls Hagen.
18.2
Die Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG).
18.3
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am ehesten entspricht. Dies gilt auch für das Füllen etwaiger unbeabsichtigter, ausfüllungsbedürftiger Lücken.
18.4
Von den vorstehenden Bedingungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.